Rechtsanwältin Verfahrensbeiständin Vormündin Ergänzungspflegerin
Langjährige Erfahrung im Familienrecht haben mich dazu gebracht nun hauptsächlich Kinder und Jugendliche vor den Familiengerichten zu vertreten bzw. beizustehen.
Darüberhinaus arbeite ich auch als berufsmäßige Einzelvormündin oder Ergänzungspflegerin
Verfahrensbeiständin
Kinder und Jugendliche brauchen eine Stimme vor Gericht.
So hat der Gesetzgeber 2009 in § 158 FamFG bestimmt, dass Kindern und Jugendlichen in Verfahren vor dem Familiengericht, die ihre Person betreffen einen geeigneten Verfahrensbeistand beizuordnen ist.
Als Verfahrensbeiständin habe ich die Aufgabe, die Interessen des Kindes / Jugendlichen zu vertreten.
Ich werde nicht von den Eltern oder den Kindern / Jugendlichen engagiert, sondern vom Gericht. Sobald ich vom Gericht aufgefordert wurde, die Interessen eines Kindes / Jugendlichen zu vertreten, schreibe ich alle Beteiligten an und verabrede Termine, um alle kennenzulernen und zu versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, werde ich einen Bericht schreiben und das Kind/ Jugendlichen bei der Kindesanhörung begleiten und seine wohlverstandenen Interessen im Gerichtsverfahren vertreten.